Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit der Annahme eines Verwaltungsauftrages verpflichtet sich der Immobilienverwalter, die Interessen seines Auftraggebers bestmöglich zu wahren. Er besorgt die ihm übertragenen Geschäfte und Dienste mit aller Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen und unter Einhaltung der geltenden Rechtsordnung.
Aktuelle Gesetzestexte finden sich im
- MRG – Mietrechtsgesetz
- WEG – Wohnungseigentumsgesetz
- KonsumentenschutzG § 30b, Rücktrittsrecht, §§ 3 und 30a
- Straßenverkehrsordnung 1960, § 93 Pflichten der Anrainer
Dem Immobilienverwalter obliegen, sofern nicht im Einzelfall abweichende Vereinbarungen mit dem Auftraggeber getroffen werden, grundsätzlich alle Tätigkeiten, die zu einer ordentlichen Verwaltung einer Liegenschaft notwendig und zweckmäßig sind, einschließlich der Vertretung des Auftraggebers vor Gerichten und sonstigen Behörden, soweit kein Anwaltszwang besteht und es sich um Angelegenheiten handelt, die in den Rahmen der ordentlichen Verwaltung einer Liegenschaft fallen.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann der Immobilienverwalter, der auch im Besitz der Gewerbeberechtigung für das Immobilienmaklergewerbe ist, einen Maklervertrag mit einem Dritten abschließen und eine Maklerprovision zu seinen Gunsten vereinbaren.
Unsere Leistungen und Angebote gelten unverbindlich und freibleibend. Alle Bilder, Entwürfe, Skizzen und Fotos sind urheberrechtlich geschützt.
Unsere Angebote sind nur für den Empfänger und nicht für Dritte bestimmt.
Als ordentlicher Immobilienverwalter sind wir über alle uns im Rahmen unserer Berufsausübung bekannt gewordenen Tatsachen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sämtliche Geschäftsvorgänge sind vertraulich zu behandeln, soweit dies in Erfüllung des Auftrages möglich ist.
Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen; für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte wird keine Gewähr geleistet.